|
DISCLAIMER - HAFTUNGSAUSCHLUß Auf vielen Websites findet man heute einen Text in dieser oder ähnlicher Version: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Der Inhaber dieser Website hat auf dieser Seite Hyperlinks zu anderen Homepages im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Der Inhaber dieser Website möchte ausdrücklich betonen, daß er keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website ausgebrachten Links! Es ist für mich sehr erstaunlich, wieviele Homepagebesitzer diesen sogenannten Disclaimer (Haftungsausschluß) inzwischen, ohne Nachzudenken, übernommen haben. Im zitierten Urteil des LG Hamburgs wird allerdings unmißverständlich festgestellt, daß die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein. Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten. - Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt. Demnach ist es auch (meiner Anschicht nach) sinnlos einen Link auf eine “DISCLAIMER-Website” zu setzen. Das einzig wahre Hilfsmittel ist: Also müßen Sie sich um einen “DISCLAIMER” für Ihre Website wirklich keinen Kopf zerbrechen. |
|||